AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen des ADAC Württemberg e. V. für Kauf und Verwendung von Eintrittskarten und Gutscheinen für ADAC Supercross Stuttgart

I.    Geltungsbereich Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“)gelten für den Erwerb und/oder die Verwendung von Eintrittskarten („Ticket(s)“) oder Gutscheinen für die Veranstaltung ADAC Supercross Stuttgart (im Folgenden „Veranstaltung“) des ADAC Württemberg e.V., Am Neckartor 2, 70190 Stuttgart (Im Folgenden „ADAC“ oder „Veranstalter“).

2. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch Unternehmern. Die AGB des Kunden gelten nicht, es sei denn, dass der ADAC sich im Einzelfall ausdrücklich schriftlich mit der Geltung der AGB des Kunden einverstanden erklärt hat.

3. Verbraucher gemäß § 13 BGB und im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer gemäß § 14 Abs. 1 BGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

 

II.    Vertragspartner / Teilnahmeberechtigung für Veranstaltungen / Informationspflichten des Kunden

1. Vertragspartner des Kunden für die Bestellung von Tickets und Ticketgutscheinen ist der ADAC.

2. Für die Berechtigung zur Teilnahme an der Veranstaltung besteht kein Mindestalter. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen den Veranstaltungsort nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten bzw. in ständiger Begleitung einer Person, die das 21. Lebensjahr vollendet hat, betreten. Für eine mögliche Alterskontrolle haben Kinder und Jugendliche sowie deren Begleiter einen Ausweis mitzuführen und bereitzuhalten. Maßgeblich ist stets das Alter der Besucher am Tag der Veranstaltung.

3. Ein personalisiertes Ticket gewährt nur der auf dem Ticket bezeichneten Person einen Anspruch auf Einlass zur Veranstaltung. Die Identität ist bei der Einlasskontrolle durch ein Ausweisdokument auf entsprechendes Verlangen nachzuweisen. Der Kunde ist bei der Bestellung verpflichtet, wahrheitsgemäße personenbezogene Angaben zu machen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so ist der ADAC zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Geltendmachung sich daraus ergebender Schadensersatzansprüche wie Kosten, die durch Fehlleitung der bestellten Ware aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Adressenangabe entstehen, behält sich der ADAC vor.

4. Der Kunde hat Sorge zu tragen, dass der von ihm angegebene E-Mail-Account bzw. sonstige Kontaktdaten erreichbar sind.

 

III.    Bezugsweg, Bestellvorgang, Vertragsschluss und Leistungsgegenstand

1. Bezugswege
Tickets für die Veranstaltungen sind im ADAC-Online-Shop (Ziffer III.2), über den Easyticket-Online-Shop (Ziffer III.3), über den Eventim-Online-Shop (Ziffer III.4), per E-Mail oder Telefon (Ziffer III.5) und in den ADAC-Geschäftsstellen (Ziffer III.6) bestellbar.
 

2.Vertragsschluss über den ADAC Württemberg (www.supercross-stuttgart.de/tickets)
Der Kunde hat die Möglichkeit, im ADAC-Online-Shop Tickets und Ticketgutscheine (zusammen „Artikel“) durch Einlegen in den virtuellen Warenkorb auszuwählen. Zum Ende des Einkaufs erhält er eine Zusammenstellung der ausgewählten Artikel. Alle Artikel, die der Kunde in den Warenkorb gelegt hat, kann dieser auch ändern oder löschen. Das Angebot zum Vertragsabschluss durch den Kunden erfolgt nach der korrekten Angabe seiner Adresse und aller notwendigen personenbezogenen Daten zur Zahlungsabwicklung auf der Bestellübersichtsseite durch Anklicken der mit „Zahlungspflichtig bestellen“ beschrifteten Schaltfläche. Mit dem Anklicken der Schaltfläche erklärt der Kunde gegenüber dem ADAC verbindlich, die AGB als Vertragsbestandteil zu akzeptieren und den Inhalt des Warenkorbes erwerben zu wollen. Der Vertrag zwischen dem ADAC und dem Kunden kommt mit Eingang der Bestell-Bestätigungs-Mail beim Kunden zustande.
 

3. Vertragsschluss über den Easyticket-Online-Shop (www.easyticket.de)
Bei Bestellungen über den Easyticket-Online-Shop geht vom Kunden ein Angebot für einen Vertragsabschluss aus, sobald er den sog. „Kaufen-Button“ auf der Bestellübersichtseite angeklickt hat. Der Vertrag zwischen dem ADAC und dem Kunden kommt mit Eingang der Bestell-Bestätigungs-Mail beim Kunden zustande.
 

4. Vertragsschluss über den Eventim-Online-Shop (www.eventim.de)
Der Kunde gibt ein Angebot zum Abschluss des Vertrages über den Inhalt des Warenkorbes ab, sobald er den sog. „Kaufen-Button“ auf der Bestellübersichtsseite angeklickt hat. Erst mit Übersendung der zugeteilten Transaktionsnummer / Bestellnummer / Ordernummer durch CTS EVENTIM an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem ADAC zustande. Hiervon abweichend kommt bei der Zahlungsart Vorkasse der Vertrag mit erfolgreicher Belastung des Zahlungskontos des Kunden mit dem vollständigen Zahlungsbetrag zustande. Ergänzend geltend die AGB von CTS EVENTIM.
 

5. Vertragsschluss per E-Mail oder Telefon
Bei einem Vertragsschluss per E-Mail oder Telefon, hat der Kunde am Telefon oder in der E-Mail seine persönlichen Daten mit der Bestellung des/der Tickets bzw. dem Ticketgutschein anzugeben. Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem ADAC kommt bei Bestellung per E-Mail mit dem Zugang der Bestell-Bestätigungs-Mail bei dem Kunden zustande oder bei telefonischer Bestellung mit der ausdrücklichen telefonischen Bestellannahme durch den ADAC.
 

6. Vertragsschluss an der Abendkasse oder in einer Geschäftsstelle
Beim Kauf an der Abendkasse oder in einer der Geschäftsstelle des ADAC kommt der Vertrag zwischen dem ADAC und dem Kunden mit der Annahme der Bestellung des Kunden durch den ADAC zustande.

 

​​​​​​ IV.    Preise, Versand- und sonstige Kosten

Der angebotene Preis für die Tickets und Ticketgutscheine ist inklusive der zum Leistungszeitpunkt gesetzlichen Umsatzsteuer zuzüglich einer Service- und Versandkostenpauschale. Soweit für den jeweiligen Bestellvorgang noch weitere Kosten (z. B. Kosten für Hinterlegung an der Abendkasse) anfallen, sind diese beim jeweiligen Bestellvorgang aufgeführt und vom Kunden zusätzlich zu zahlen.

 

V.    Lieferung und Hinterlegung an Abendkasse

1. Die Lieferung der bestellten Tickets und Ticketgutscheine erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse per Post (Standardversand). Die Lieferung erfolgt ca. sieben Werktage (Mo.- Sa. außer Feiertage in Baden-Württemberg und nicht 24. sowie 31.12.) nach Zahlungseingang.

2. Bei Verträgen mit Unternehmen gemäß § 14 BGB erfolgt der Versand der Tickets oder Gutscheine auf das Risiko des Kunden. Der ADAC leistet keinen Ersatz für verloren gegangene oder entwendete Artikel.

3. Sofern bei kurzfristiger Bestellung ein rechtzeitiger Zugang der Artikel nicht mehr gewährleistet werden kann, werden die Tickets an der Abendkasse zur Abholung hinterlegt. Die Abholung der Tickets ist nur durch den Kunden unter Vorlage eines amtlichen Ausweises oder eines sonstigen amtlichen zur Identifikation geeigneten Dokuments möglich. Der ADAC kann für die Hinterlegung des Tickets eine angemessene Hinterlegungsgebühr verlangen.
 

VI.    Zahlung / Eigentumsvorbehalt

1. Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive Service- und Versandkostenpauschale ist nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. Die Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des ADAC.

2. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift, per Kreditkarte (Mastercard, VISA), Überweisung oder durch einen zuvor erworbenen Ticketgutschein. Das Lastschriftverfahren wird im ADAC-Online-Shop nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland angeboten. Beim Kauf vor Ort an der Abendkasse oder in unseren Geschäftsstellen können andere oder darüber hinaus gehende Zahlungsmöglichkeiten (z. B. Barzahlung) gegeben sein.

3. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, hat der ADAC Anspruch auf unmittelbare Rücksendung der bestellten Tickets. Der Kunde hat dem ADAC und dem Veranstalter jedweden Schaden zu ersetzen, der diesen aus der Rückbelastung erwächst, es sei denn der Kunde hat die Rückbelastung nicht zu vertreten. Werden die Tickets nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Benachrichtigung des Kunden über die Rückbelastung der Zahlung an den ADAC zurückgesandt, ist der ADAC berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Tickets anderweitig zu verkaufen.
 

VII.    Ausschluss des Widerrufsrechts für Tickets (Eintrittskarten)

Bei dem Verkauf von Tickets für eine termingebundene Sport-, oder sonstige Freizeitveranstaltung ist das Widerrufsrecht gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass Tickets von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen sind. Jede Bestellung ist damit verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der bestellten Tickets. Etwaige Mangelansprüche bleiben hiervon unberührt.

 

VIII.    Widerrufsrecht bei Käufen von Ticketgutscheinen

1. Beim Kauf von Ticketgutscheinen haben Kunden, die beim Abschluss des Vertrages als Verbraucher gehandelt haben, ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß den nachfolgenden Regelungen:

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben als Kunde das Recht, binnen 14 (vierzehn) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 (vierzehn) Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, den Gutschein in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (ADAC Württemberg e.V., Am Neckartor 2, 70190 Stuttgart | Telefon: 0711/2800-136 | E-Mail: supercross@wtb.adac.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefonat oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Versandkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, werden wir Kontakt mit Ihnen aufnehmen. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Soweit ein Gutschein angebrochen oder verbraucht wurde und der Vertrag widerrufen wird, ist der Kunde zum Wertersatz verpflichtet

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Rücksendung hat ausschließlich an unsere ADAC Württemberg e.V., Am Neckartor 2 zu erfolgen. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Ende der Widerrufsbelehrung


Muster-Widerrufsformular

An: ADAC Württemberg e.V., Am Neckartor 2, 70190 Stuttgart | Telefon: 0711/2800-136 | E-Mail: supercross@wtb.adac.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)/Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.


2. Rechte zur Mangelbeseitigung/Gewährleistungen bei Vorliegen eines Mangels sind vom Widerrufsrecht unberührt.

 

IX.    Teillieferung / Leistungshindernisse / Höhere Gewalt / Rücktrittsrecht bei Terminverlegung oder Absage für Kunden

1. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständige Lieferungen, sofern die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist und die Lieferung der restlichen bestellten Artikel sichergestellt ist, es sei denn eine Teillieferung ist für den Kunden nicht zumutbar. Durch die Teillieferung entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.

2. Der ADAC ist berechtigt, bei offensichtlichen Preisirrtümern, in Fällen höherer Gewalt, d. h. unverschuldeten Leistungshindernissen wie z. B. Pandemien, Epidemien, behördlichen angeordneten oder gesetzlich vorgegebenen Untersagungen der Veranstaltung mit einer Dauer von mehr als zehn Werktagen vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Leistungshindernisses wird der ADAC den Kunden unverzüglich hierüber informieren und dem Kunden die bereits von ihm erbrachten Leistungen unmittelbar zurückerstatten.

3. Soweit dem ADAC Informationen über abgesagte oder geänderte Veranstaltungstermine zur Verfügung stehen, werden die Kunden unverzüglich informiert, sofern diese bei der Bestellung eine gültige E- Mail-Adresse, Telefonnummer oder Postadresse angegeben haben.

4. Der Kunde ist bei Verlegung der Veranstaltung auf ein anderes Datum oder bei Absage durch den Veranstalter zum Rücktritt vom Vertrag über den Kauf von Tickets berechtigt. Der Rücktritt bedarf zu seiner Wirksamkeit zumindest der Textform (z. B. E-Mail). Im Falle des Rücktritts hat der Kunde die Original-Tickets (keine Kopien) unverzüglich, spätestens jedoch bis 60 Tage nach dem ursprünglichen Veranstaltungstermin an den ADAC zurückzusenden, wobei maßgeblich für die Fristwahrung das Datum des Eingangs der Tickets beim ADAC ist. Der Kunde erhält die Erstattung des vollen Ticketpreises, sofern die Original-Tickets (keine Kopien) dem ADAC inner- halb dieser Frist vorgelegt werden. Im Übrigen gelten die Gewährleistungsbestimmungen in Ziffer X.
 

X.    Gewährleistung / Verjährung / Haftung / Risiken

1. Sofern ein Mangel an der dem Kunden als Verbraucher gelieferten Artikeln vorliegt, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre.

2. Der Kunde als Unternehmen ist verpflichtet, die gelieferten Eintrittskarten unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Preis und Anzahl) zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich dem ADAC mitzuteilen. Er- folgt die Mitteilung nicht unverzüglich nach Feststellung, kann der Kunde keine Einwendungen gegen die gelieferten Artikel mehr geltend gemacht werden. Bei Gewährleistungsansprüchen von Unternehmern als Kunden ist der ADAC nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder zum Austausch der mangelhaften Ware berechtigt. Ein Anspruch auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag besteht für den Kunden frühestens nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen oder zweifacher Ersatzlieferung. Dem ADAC ist eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einzuräumen. Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.

3. Der ADAC haftet auf Schadensersatz aus vertraglichen, vertragsähnlichen, deliktischen oder sonstigen Rechtsgründen nur entsprechend den nachfolgenden Regelungen:
a. im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Fehlen einer übernommenen Garantie und bei Arglist ohne Begrenzung der Höhe;
b. im Falle leichter Fahrlässigkeit sofern eine vertragliche Kardinalpflicht verletzt wird. Vertragliche Kardinalpflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Die Haftung ist dabei für jeden einzelnen Schadensfall auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung wegen sonstiger leicht fahrlässig verursachter Schäden und gegenüber Unternehmen bzw. gewerblichen Kunden wegen entgangenen Gewinns, personellen Mehraufwandes beim Kunden, Nutzungsausfall und/oder wegen Umsatzeinbußen ausgeschlossen. Die Regelung in lit. c. bleibt unberührt.
c. bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
d. bei Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
e. im Falle des Verzuges, soweit ein fixer Leistungstermin vereinbart wurde;
f. bei arglistigem Verschweigen eines Sachmangels, bei Übernahme des Beschaffungs- oder Herstellungsrisikos im Sinne von § 276 BGB oder bei ausnahmsweise schriftlicher Übernahme einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne von § 443 BGB

Im Übrigen ist eine Haftung durch uns, sowie durch unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Der ADAC übernimmt insbesondere keine Haftung für während der Veranstaltung verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände des Kunden. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

4. Bei Gewährleistungsansprüchen und sonstigen Ansprüche eines Unternehmens aus Vertrag sowie aus einem Schuldverhältnis (§ 311 Abs. 2 BGB) gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsfristbeginn. Die Ansprüche verjähren spätestens mit Ablauf der gesetzlichen Höchstfristen (§ 199 Abs. 3 und 4 BGB). Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, eingeräumter Garantie sowie einer Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bzw. nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

5. Der ADAC weist darauf hin, dass bei den Veranstaltungen aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von Hör- und sonstigen Gesundheitsschäden besteht. Zudem macht er darauf aufmerksam, dass trotz aller Hygiene- und Schutzmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Besucher im Rahmen des Veranstaltungsbesuches mit Infektionskrankheiten infizieren können. Bei Bedenken rät der ADAC vom Besuch der Veranstaltung ab.

 

XI.    Nutzung und Beschränkungen bei der Weiterveräußerung von Tickets

1. Sinn und Zweck: Zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu erhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen, sowie zur Einhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Interessenten mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen, liegt es im Interesse des ADAC und der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.

2. Unzulässige Weitergabe: Der Kunde verpflichtet sich und versichert ausdrücklich, die Tickets nicht für den Zweck des kommerziellen Weiterverkaufs zu erwerben. Untersagt ist dem Ticketinhaber:
a. Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Facebook) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen;
b. ermäßigte Tickets (z.B. für Kinder, Jugendliche, Mitglieder) an Personen weiterzuverkaufen oder weiterzugeben, die die persönlichen Voraussetzungen für die Ermäßigung nicht erfüllen.
c. Tickets zu einem deutlich höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 20 % zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig;
d. Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben.

3. Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der vorstehenden Ziffer XI.2 vorliegt und der Kunde den Zweiterwerber (bzw. neuen Ticketinhaber) auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB, die zugehörigen Datenschutzinformationen hinweist, der Zweiterwerber mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und dem ADAC einverstanden ist und der ADAC unter Nennung des Zweiterwerbers rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird.

4. Der ADAC ist bemüht eine Änderung der Personalisierung von Tickets („Umpersonalisierung“) bis jeweils bis zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung möglich zu machen. Ein Anspruch besteht hierauf jedoch nicht. Hierzu gelten die von ADAC ggf. veröffentlichten weiteren Informationen. Grundvoraussetzung wird dabei indes immer sein, dass zum Zeitpunkt der gewünschten Umpersonalisierung mit dem Ticket noch kein Zutritt zur Veranstaltung erfolgt ist. Für die neue Personalisierung werden zudem dieselben Anforderungen wie für die erstmalige Personalisierung gelten; insb. muss der neue Ticketinhaber alle Zutrittsvoraussetzungen erfüllen und die erforderlichen Angaben machen und Nachweise erbringen.

5. Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Im Falle eines Verstoßes gegen die vorstehende Ziffer XI.2 ist der ADAC berechtigt, die betroffenen Tickets zu sperren und dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern.
 

XII.    Zutritt zur Veranstaltung und Verhalten der Besucher

1. Der Zutritt zur Veranstaltung unterliegt der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen, vor Ort ausgehängten und unterhttp://www.hallenduo.de/de/home/schleyer-halle/hallenordnung abrufbaren Hallenordnung.

2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass sich die Hallenordnung und staatliche Verordnungen und Gesetze zu (Groß)Veranstaltungen, insbesondere vor dem Hintergrund der SARS-CoV-2-Pandemie, kurzfristig ändern können. Der Besucher hat sich im Rahmen des zumutbaren rechtzeitig vor der Veranstaltung über mögliche Zugangsbeschränkungen zu informieren. Er hat alle ihm zumutbaren Maßnahmen zu treffen, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung Voraussetzung für den Zutritt sind (z.B. Tragen von Mund-Nasen-Schutz, Vorlage eines negativer Test-, Impf- oder Genesenennachweises, Angaben zur Kontaktnachverfolgung etc.). Maßgeblich sind jeweils die am Veranstaltungstag geltenden behördlichen oder gesetzlichen Bestimmungen für die Teilnahme an (Groß)Veranstaltungen.

3. Das Ticket berechtigt zum einmaligen Besuch der auf dem Ticket aufgeführten Veranstaltung. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert das Ticket seine Gültigkeit.

4. Die Wahrnehmung des Hausrechts steht dem ADAC oder vom ADAC beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen des ADAC, der Ordnungskräfte und der Polizei im Vorfeld, während und im Anschluss an die Veranstaltung ist stets Folge zu leisten. Beim Einlass findet eine angemessene Sicherheitskontrolle der Besucher und der mitgeführten Gegenstände statt. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt dem ADAC vorbehalten.

5. Das Mitbringen von Taschen und Rucksäcken größer als DIN A4, von Getränken jeder Art, Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Bei Nichteinhaltung dieses Verbotes erfolgt der Verweis des Kunden vom Veranstaltungsort. Zuwiderhandlungen werden zivil- sowie ggf. strafrechtlich verfolgt, es sei denn der Kunde hat diese nicht zu vertreten.
 

XIII.    Datenschutzhinweise

Der ADAC Württemberg e. V. wird im Rahmen der Vertragsanbahnung, -durchführung und -erfüllung sämtliche jeweils anwendbaren Bestimmungen – insbesondere die Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz – wahren. Einzelheiten zur Datenverarbeitung und der Betroffenenrechte können der Datenschutzerklärung entnommen werden, die auf der Webseite des ADAC jederzeit über den Link www.supercross-stuttgart.de/datenschutz in druckbarer Form abrufbar sind.

 

XIV.    Schlussbestimmungen

1. Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der restlichen Klauseln der AGB nicht berührt.

2. Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages und der AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt ebenfalls für diese Formvorschrift. Nicht diese Formvorschrift wahrende Änderungen sind unwirksam. Die Wirksamkeit individueller Vereinbarungen, gleich welcher Form, bleibt von dieser Klausel unberührt.

3. Sofern der Kunde Kaufmann ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, ist der Gerichtsstand für sämtliche Verträge, die unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden, das für den Unternehmenssitz des ADAC in Stuttgart zuständige Gericht.

4. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben bei Verträgen mit Verbrauchern zwingende Bestimmungen der Rechtsordnung des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

 

Kundeninformationen

1. Der ADAC weist den Kunden darauf hin, dass er nicht bereit und nicht verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

2. Bei einem Vertragsschluss über einen Online-Shop speichert der jeweilige Shop-Betreiber für den ADAC den Vertragstext, die Bestellhistorie sowie die Kundendaten. ADAC speichert selbst die Adress- und Kontaktdaten des Kunden. Die Vertragsdaten können in dem Benutzerkonto eingesehen werden.

3. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

 

Stand: 5.11.2021