Teilnahmebedingungen und Datenschutz Gewinnspiel

Teilnahmebedingungen und Datenschutz Gewinnspiel

Teilnahmebedingungen und Datenschutz Gewinnspiel

/

Teilnahmebedingungen und Datenschutz Gewinnspiel "ADAC Supercross Stuttgart"

Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger, der von den Teilnehmenden bereitgestellten Informationen, ist nicht Facebook oder Instagram, sondern der ADAC Württemberg e.V. (nachfolgend „ADAC“). Die bereitgestellten Informationen werden vom ADAC einzig für die Auslosung der Gewinnenden verwendet.

Der ADAC (Abteilung Unternehmenskommunikation) veranstaltet dieses Gewinnspiel und verwendet die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zur Abwicklung des Gewinnspieles (ausgenommen ggf. Gewinnerdaten, die veröffentlicht werden) und löscht diese binnen eines Monats nach Beendigung des Gewinnspiels. Ausgenommen sind die Daten der Gewinner oder Personen, in die weitergehende Nutzung für Werbezwecke eingewilligt haben.

Teilnahmeberechtigt sind volljährige natürliche Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres, die einen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. 

Ergänzende Informationen gemäß Art. 13 DSGVO sowie zu den Teilnahmebedingungen erhalten Sie im Internet unter  https://www.supercross-stuttgart.de/datenschutzinformationen

Hinweise und Bedingungen von Facebook und Instagram

a. Neben diesen Teilnahmebedingungen wird das Verhältnis zwischen dem Veranstalter, den Teilnehmenden und Facebook sowie Instagram durch die Teilnahmebedingungen https://www.facebook.com/terms.php und https://www.facebook.com/help/instagram/581066165581870/?helpref=hc_fnav&bc[0]=Instagram-Hilfebereich&bc[1]=Richtlinien%20und%20Meldungen&rdrhc sowie die Datenschutzregeln von Facebook: https://www.facebook.com/privacy und Instagram bestimmt: https://www.facebook.com/help/instagram/519522125107875

b. Die Teilnehmenden können gegenüber Facebook und Instagram keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel entstehen. 

c. Die Teilnehmenden erkennen an, dass das Gewinnspiel in keiner Weise von Facebook bzw. Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert wird bzw. in keiner Verbindung zu Facebook bzw. Instagram steht. 

d. Alle Informationen und Daten, die durch die Nutzung der Gewinnspielapplikation oder beim Gewinnspiel durch die Teilnehmenden mitgeteilt oder von diesen erhoben werden, werden nur dem Veranstalter und nicht Facebook bzw. Instagram bereitgestellt. 

e. Sämtliche Anfragen und Hinweise bezüglich des Gewinnspiels sind an den Veranstalter und nicht an Facebook bzw. Instagram zu richten.

A. Datenschutz und B. Teilnahmebedingungen

A. Datenschutz-Informationen für Gewinnspiel nach Art. 13 DSGVO

1. Verantwortliche Stelle (Art. 13 Abs1. Ziffer 1)

ADAC Württemberg e.V., Am Neckartor 2, 70190 Stuttgart (Abteilung Unternehmenskommunikation, T 0711 2800 160, E-Mail: unternehmenskommunikation@wtb.adac.de)

2. Datenschutzbeauftragter

Jürgen Schute
Ridlerstraße 35
80339 München
E-Mail: dsb-mail(at)wtb.adac.de

Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlage 

Der Zweck der Datenverarbeitung ist die Durchführung eines Gewinnspieles. Hierfür werden die vom Betroffenen angegebenen personenbezogenen Daten verwendet. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt freiwillig, ohne Koppelung an sonstige Leistungen. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Daten erfolgt nur, wenn der Betroffenen seine Einwilligung erteilt hat. Der Zweck der weitergehenden Nutzung geht aus der hierfür erteilten Einwilligung hervor.

3. Kategorien von Empfängern 

Das Gewinnspiel kann in Kooperation mit Partnern erfolgen. Des Weiteren können Auftragsverarbeiter mit der Abwicklung des Gewinnspieles beauftragt werden. Die konkret Beauftragten sind in den Datenschutzhinweisen für den Betroffenen (Erstinformation) aufgelistet. 

4. Speicherdauer der Daten 

Die Daten werden spätestens ein Monat nach Abwicklung des Gewinnspieles gelöscht. Ausgenommen hiervon sind die Daten der Gewinner. Hat der Betroffene eine Zustimmung zur weitergehenden Datennutzung erteilt, erfolgt keine Löschung. 

5. Weitere Rechte 

Der Betroffene hat das Rechts auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, eine Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Dieses Recht können Sie beim ADAC Württemberg e.V., Unternehmenskommunikation, Am Neckartor 2, 70190 Stuttgart geltend machen.

6. Widerrufsrecht

Der Betroffene hat das Recht, die erteilte Einwilligung zur über die Durchführung des Gewinnspiels hinausgehenden, weitergehenden Datennutzung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf ist an ADAC Württemberg e.V. oder per E-Mail unter unternehmenskommunikation@wtb.adac.de mit dem Kennwort „Widerruf“ zu richten. 

7. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 15. f DSGVO) 

Ungeachtet anderer verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe können Sie auch bei der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einreichen, wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die DSGVO verstößt. Die für den ADAC Württemberg e.V. zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Stuttgart.

 

B. Teilnahmebedingungen für Gewinnspiel

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „ADAC Supercross Stuttgart“

Die folgenden Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme am Gewinnspiel „ADAC Supercross Stuttgart“. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen. 

Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter (m/w/d). 

1. Wer veranstaltet das Gewinnspiel? 

Veranstalter des Gewinnspiels ist der ADAC Württemberg e.V., Am Neckartor 2, 70190 Stuttgart

2. Wer ist zur Teilnahme berechtigt? 

(1) Teilnahmeberechtigt sind nur volljährige natürliche Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahresdie einen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Die Teilnahme ist nicht auf Mitglieder und Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig. 

(2) Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter des ADAC e.V., der ADAC Stiftung, der ADAC SE, der ADAC Versicherung AG, ADAC Autovermietung GmbH, ADAC Autoversicherung AG, ADAC Finanzdienste GmbH, ADAC Medien und Reise GmbH sowie der ADAC Regionalclubs mit deren jeweiligen Tochtergesellschaften sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. 

(3) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der ADAC Württemberg e.V. das Recht vor, die betreffenden Personen vom Gewinnspiel rückwirkend auszuschließen. 

(4) Rückwirkend ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. In diesen Fällen können auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden. 

(5) Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm zur Person gemachten Angaben wahrheitsgemäß und richtig sind. Personen, die unwahre Personenangaben machen, können vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden. 

(6) Eine automatisierte Massenanmeldung zu Gewinnspielen und Wettbewerben ist nicht zulässig. Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt die persönliche Eintragung der teilnehmenden Person voraus. Der ADAC Württemberg e.V. behält sich vor, Personen vom Gewinnspiel rückwirkend auszuschließen, die sich mittels Gewinnspiel-Dienstleistern / Gewinnspielclubs und/oder mittels automatisierter Gewinnspiel-Anmelde-Dienste am Gewinnspiel anmelden. Bei dem Verdacht einer illegalen oder widerrechtlichen Teilnahme behält sich der ADAC Württemberg e.V. rechtliche Schritte vor. 

3. Auf welche Weise und wie lange können Sie teilnehmen? 

(1) Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel ist das Folgen des Instagram- oder Facebook-Accounts @adacsupercrossstuttgart und das Teilen eines Bildes oder Videos vom ADAC Supercross Stuttgart auf seinem eigenen Instagram- oder Facebook Account. Für die Zuordnung und Ermittlung der Gewinner muss der Account des ADAC Supercross Stuttgart (@adacsupercrossstuttgart) im Beitrag markiert werden, sowie der Hashtag #meinsupercrossmoment" im Beitragstext angegeben werden. 

(2) Für die Teilnahme werden vom Veranstalter keine Kosten erhoben. 

(3) Eine Teilnahme ist ab dem 06. November 2024 möglich. Teilnahmeschluss ist der 10. November 2024, 23:59 Uhr. Nach dem Teilnahmeschluss veröffentlichte Beiträge und Videos werden nicht berücksichtigt. 

(4) Der ADAC Württemberg e.V. behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der ADAC Württemberg e.V. insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der ADAC Württemberg e.V. von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen. 

4. Was können Sie gewinnen? 

(1) Zu gewinnen gibt es 3x2 Tickets der Kategorie Gold für das ADAC Supercross Stuttgart 2025.  

5. Wie wird der Gewinner bestimmt? 

(1) Unter allen erfolgreich teilnahmeberechtigten Teilnehmern wird der Gewinn durch zufällige Ziehung verlost. 

6. Wie wird der Gewinner benachrichtigt und der Gewinn ausgeschüttet? 

(1) Der Gewinner wird vom ADAC Württemberg e.V. per Direktnachricht über Instagram oder Facebook kontaktiert und aufgefordert, die sodann angeforderten, personenbezogenen Daten abzugeben, um den Gewinn zu erhalten. 

(2) Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann. Sofern der Gewinner den Gewinn nicht in Anspruch nehmen möchte, ist er berechtigt, diesen an eine dritte Person zu übertragen. 

(3) Die Aushändigung des Gewinns erfolgt nur an den Gewinner. Ein Umtausch oder eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Fall möglich, ein solcher Anspruch besteht nicht. 

(4) Soweit für den Versand der Gewinne Kosten anfallen, übernimmt diese der Veranstalter. Durch die Inanspruchnahme des Gewinns entstehende Zusatzkosten trägt der Gewinner ebenso wie etwa anfallende Steuern selbst. 

7. Hinweise zum Datenschutz und zur Einwilligung 

(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt freiwillig, ohne Koppelung an sonstige Leistungen. 

(2) Der ADAC Württemberg e.V. verwendet von den Teilnehmern angegebene personenbezogenen Daten ausschließlich zur Abwicklung des Gewinnspiels (ausgenommen ggf. Gewinnerdaten, die veröffentlicht werden) und löscht diese binnen eines Monats nach Beendigung des Gewinnspiels, es sei denn die Teilnehmer haben in die weitergehende Nutzung explizit eingewilligt. Der Zweck der weitergehenden Nutzung geht jeweils aus der hierfür erteilten Zustimmung hervor. 

(3) Ergänzende Datenschutz-Informationen gemäß Art. 13 DSGVO erhalten Sie im Internet unter  https://www.supercross-stuttgart.de/datenschutzinformationen

8. Wohin kann ich mich mit Beschwerden wenden? 

(1) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich per Einschreiben/Rückschein an den ADAC Württemberg e.V. zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht beachtet. 

9. Was ist sonst noch wichtig? 

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

(2) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. 

(3) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden oder eine Regelungslücke bestehen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine Bestimmung, welche dem Vertragszweck und den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt.

(4) Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit vom ADAC Württemberg e.V. ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.