Datenschutz und Teilnahmebedingungen Facebook-Gewinnspiel „Rosenmontag // ADAC Supercross Stuttgart 2022“
A. Datenschutz
A. Datenschutz-Information für Gewinnspiel nach Art. 13 DSGVO
1. Verantwortliche Stelle (Art. 13 Abs 1. Ziffer 1)
ADAC Württemberg e.V., Unternehmenskommunikation, Am Neckartor 2, 70190 Stuttgart, Telefon 0711 2800 163, E-Mail: unternehmenskommunikation(at)wtb.adac.de
2. Datenschutzbeauftragter
ADAC Württemberg e.V.
Datenschutzbeauftragter
Am Neckartor 2
70190 Stuttgart
E-Mail: dsb-mail@wtb.adac.de
3. Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlage
Der Zweck der Datenverarbeitung ist die Durchführung eines Gewinnspiels. Hierfür werden die vom Betroffenen angegebenen personenbezogenen Daten verwendet. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt freiwillig, ohne Kopplung an sonstige Leistungen. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Daten erfolgt nur, wenn der Betroffene seine Einwilligung erteilt hat. Der Zweck der weitergehenden Nutzung geht aus der hierfür erteilten Einwilligung hervor.
4. Kategorien von Empfängern
Das Gewinnspiel kann in Kooperation mit Partnern erfolgen. Des Weiteren können Auftragsverarbeiter mit der Abwicklung des Gewinnspiels beauftragt werden. Die konkret Beauftragten sind in den Datenschutzhinweisen für den Betroffenen (Erstinformation) aufgelistet.
5. Speicherdauer der Daten
Die Daten werden spätestens drei Monate nach Abwicklung des Gewinnspiels gelöscht. Ausgenommen hiervon sind die Daten der Gewinner. Hat der Betroffene eine Zustimmung zur weitergehenden Datennutzung erteilt, erfolgt keine Löschung.
6. Weitere Rechte
Der Betroffene hat das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Dieses Recht können Sie beim ADAC Württemberg e.V., Unternehmenskommunikation, Am Neckartor 2, 70190 Stuttgart, geltend zu machen.
7. Widerrufsrecht
Der Betroffene hat das Recht, die erteilte Einwilligung zur über die Durchführung des Gewinnspiels hinausgehende, weitergehende Datennutzung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an den ADAC Württemberg e.V. oder per E-Mail unter unternehmenskommunikation(at)wtb.adac.de mit dem Kennwort „Widerruf“ zu richten.
8. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 15. F DSGVO)
Ungeachtet anderer verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe können Sie auch bei der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einreichen, wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die DSGVO verstößt. Die für den ADAC Württemberg e.V. zuständige Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Stuttgart.
B. Teilnahmebedingungen für Gewinnspiel
Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „Rosenmontag // ADAC Supercross Stuttgart 2022“
Die folgenden Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme am Gewinnspiel „ADAC Supercross Stuttgart 2022“. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen. Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für die Teilnahme an dem Gewinnspiel. Die Beschreibung und der Ablauf des Gewinnspiels erfolgen im Rahmen der jeweiligen Gewinnspielaktion auf der Facebook-Seite www.facebook.com/ADACSupercrossStuttgart
1. Wer veranstaltet das Gewinnspiel?
1.1 Veranstalter des Gewinnspiels ist der ADAC Württemberg e.V., Am Neckartor 2, 70190 Stuttgart
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Facebook ist nicht der Ansprechpartner für das Gewinnspiel. Der Empfänger der vom Teilnehmer bereitgestellten Daten und Informationen ist nicht Facebook, sondern der ADAC Württemberg e.V. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind an den ADAC Württemberg e.V., Am Neckartor 2, 70190 Stuttgart, unternehmenskommunikation(at)wtb.adac.de mit dem Betreff „Rosenmontag Gewinnspiel ADAC Supercross Stuttgart 2022“ zu richten.
2. Wer ist zur Teilnahme berechtigt?
2.1 Teilnahmeberechtigt sind nur volljährige natürliche Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres, die einen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Die Teilnahme ist nicht auf Mitglieder und Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.
2.2 Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter des ADAC1 sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
2.3 Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der ADAC Württemberg das Recht vor, die betreffenden Personen vom Gewinnspiel rückwirkend auszuschließen.
2.4 Rückwirkend ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. In diesen Fällen können auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
2.5 Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm zur Person gemachten Angaben wahrheitsgemäß und richtig sind. Personen, die unwahre Personenangaben machen, können vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.
2.6 Eine automatisierte Massenanmeldung zu Gewinnspielen und Wettbewerben ist nicht zulässig. Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt die persönliche Eintragung der teilnehmenden Person voraus. Der ADAC Württemberg behält sich vor, Personen vom Gewinnspiel rückwirkend auszuschließen, die sich mittels Gewinnspiel-Dienstleistern / Gewinnspielclubs und/oder mittels automatisierter Gewinnspiel-Anmelde-Dienste am Gewinnspiel anmelden. Bei dem Verdacht einer illegalen oder widerrechtlichen Teilnahme behält sich der ADAC Württemberg rechtliche Schritte vor.
3. Auf welche Weise und wie lange können Sie teilnehmen?
3.1 Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel ist, dass die Facebook-Nutzer den Aktionspost (Rosenmontag) auf der Facebookseite des ADAC Supercross Stuttgart mit einem Kommentar belegen und die Frage beantworten, zum wievielten Mal das ADAC Supercross Stuttgart im Jahr 2022 stattfindet. Die Einreichung als Kommentar unter dem Aktionspost auf der Facebook-Seite des ADAC Supercross Stuttgart erscheint mit dem persönlichen Facebook-Konto der Teilnehmer. Sie bleibt dort auch nach dem Ende der Aktion bestehen, wird aber nicht auf andere Kanäle des ADAC Württemberg e.V. übertragen oder gespeichert. Unter den Teilnehmern mit der korrekten Antwort wird ein Gewinner oder eine Gewinnerin ermittelt.
3.2 Für die Teilnahme werden vom Veranstalter keine Kosten erhoben.
3.3 Eine Teilnahme ist vom 28. Februar bis 3. März 2022, 23:59 Uhr möglich. Für den Einsendeschluss ist der rechtzeitige Kommentar unter dem Facebook-Beitrag maßgeblich. Nach dem Einsendeschluss eingehende Kommentare unter dem Gewinnspielpost werden nicht berücksichtigt.
3.4 Der ADAC Württemberg behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der ADAC Württemberg insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der ADAC Württemberg von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
4. Was können Sie gewinnen?
4.1 Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern werden 1x 2 Gold-Tickets für das ADAC Supercross Stuttgart 2022 verlost.
5. Wie wird der Gewinner bestimmt?
5.1 Unter allen erfolgreich teilnahmeberechtigten Teilnehmern wird der Gewinn durch zufällige Ziehung verlost.
6. Wie wird der Gewinner benachrichtigt und der Gewinn ausgeschüttet?
6.1 Der Gewinner wird innerhalb von 7 Tagen nach Teilnahmeschluss unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern ermittelt. Es gewinnt ein Teilnehmer, der vom 28. Februar bis 3. März 2022, 23:59 Uhr die korrekte Antwort auf die Frage als Kommentar unter dem Post eingetragen hat. Alle korrekt genannten Antworten nehmen an der Verlosung teil. Der Gewinner wird nach Ablauf des Gewinnspielzeitraums mittels Antwortkommentarfunktion direkt in der Kommentarspalte des Gewinnspielposts und parallel per Direktnachricht benachrichtigt. In der Direktnachricht wird der Gewinner aufgefordert, seine personenbezogenen Daten (vollständiger Name und Anschrift) an die dort aufgeführte E-Mail-Adresse anzugeben, um den Gewinn zu erhalten. Falls die Benachrichtigung zum Gewinn nicht zustellbar ist, besteht für den ADAC Württemberg e.V. keine Verpflichtung, weitere Nachforschungen anzustellen.
6.2 Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann. Sofern der Gewinner den Gewinn nicht in Anspruch nehmen möchte, ist er berechtigt, diesen an eine dritte Person zu übertragen.
6.3 Die Aushändigung des Gewinns erfolgt nur an den Gewinner. Ein Umtausch oder eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Fall möglich, ein solcher Anspruch besteht nicht.
6.4 Soweit für den Versand der Gewinne Kosten anfallen, übernimmt diese der Veranstalter. Durch die Inanspruchnahme des Gewinns entstehende Zusatzkosten trägt der Gewinner ebenso wie etwa anfallende Steuern selbst.
7. Hinweise zum Datenschutz und zur Einwilligung
7.1 Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt freiwillig, ohne Koppelung an sonstige Leistungen.
7.2 Der ADAC Württemberg verwendet die von den Teilnehmern angegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zur Abwicklung des Gewinnspiels (ausgenommen ggf. Gewinnerdaten, die veröffentlicht werden) und löscht diese binnen drei Monaten nach Beendigung des Gewinnspiels, es sei denn die Teilnehmer haben in die weitergehende Nutzung explizit eingewilligt. Der Zweck der weitergehenden Nutzung geht jeweils aus der hierfür erteilten Zustimmung hervor.
7.3 Um sich über die datenschutzrelevanten Prozesse und den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten informieren zu können, können Sie mit Facebook unter der nachstehend aufgeführten Adresse in Kontakt treten und die Datenschutzhinweise für die Nutzung der Facebook-Dienste einsehen.
Kontakt Facebook Ireland Ltd.:
Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Dublin 2, Ireland
Datenschutzhinweis:
https://www.facebook.com/policy.php und
https://www.facebook.com/help/186325668085084
7.4 Ergänzende Datenschutz-Informationen gemäß Art. 13 DSGVO erhalten Sie im Internet unter www.adac.de/wtb-infopflicht
8. Wohin kann ich mich mit Beschwerden wenden?
8.1 Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich per Einschreiben/Rückschein an den ADAC Württemberg zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht beachtet.
9. Was ist sonst noch wichtig?
9.1 Eine Verantwortung für Datenverluste, die zum Beispiel bei der Übertragung von Daten durch technische Defekte sowie beschädigte, verloren gegangene oder verspätete Einsendungen bzw. auf Netzwerk-, Hardware- oder Softwareprobleme zurückzuführen sind, wird nicht übernommen.
9.2 Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stellt der Teilnehmer Facebook von jeder Haftung frei.
9.3 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
9.4 Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
9.4 Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden oder eine Regelungslücke bestehen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine Bestimmung, welche dem Vertragszweck und den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt.
9.4 Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit vom ADAC Württemberg ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.
1 ADAC steht für den sog. ADAC Verbund (ADAC e.V., ADAC SE, ADAC Stiftung, ADAC Versicherung AG, ADAC Autovermietung GmbH, ADAC Autoversicherung AG, ADAC Finanzdienste GmbH, ADAC Medien und Reise GmbH, ADAC Regionalclubs mit deren jeweiligen Tochtergesellschaften).